Spende Blut, rette Leben!

Das Deutsche Rote Kreuz appelliert an alle gesunden Menschen zwischen 18 und 68 Jahren: “Spenden Sie Blut beim Roten Kreuz – helfen Sie damit Ihren Mitmenschen, die ohne diese Hilfe nicht weiter leben können.”

Laut des DRK-Blutspendedienstes West, welcher täglich in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland 3.800 Blutpräparate zur unmittelbaren Patientenversorgung an die Krankenhäuser und Arztpraxen liefert (75 Prozent des Gesamtbedarfs an Blutpräparaten in dieser Region), standen in der letzten Woche vor Weihnachten 2010 noch täglich über 16.000 verfügbare Blutkonserven für die Patientenversorgung zur Verfügung. Das entspricht einem Vorrat, der für vier Werktage ausreicht. In der ersten Woche des Jahres 2011 standen nur noch 11.800 täglich verfügbare Konserven beim DRK-Blutspendedienst West bereit. Das entspricht einem Vorrat, der für knapp drei Werktage ausreicht. Gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum über 65.000 neue Blutspenden geleistet. Die schnee- und eisreichen Tage um Weihnachten und den Jahreswechsel haben viele Spender/innen davon abgehalten, zur Blutspende zu gehen. An einzelnen Tagen kamen bis zu 37 Prozent weniger als die erwarteten Spenderzahlen. Bei einer gleichbleibend hohen Nachfrage sind durch das verringerte Aufkommen neuer Spenden die Reserven deutlich reduziert worden. Wenn der verfügbare Bestand an Blutkonserven weiter unter die drei-Tage-Marke absinkt, wird auch in den selteneren Blutgruppen keine genügende Anzahl an Blutpräparaten mehr bereit stehen.

Verteilung des Einsatz von Blutkonserven nach Krankheiten:

  • Krebserkrankungen: 19 Prozent
  • Herzerkrankungen: 16 Prozent
  • Magen- und Darmkrankheiten: 16 Prozent
  • Verletzungen aus Unfällen: 12 Prozent
  • Leber- und Nierenkrankheiten: 6 Prozent
  • Blutarmut und Blutkrankheiten: 5 Prozent
  • Komplikationen bei Geburten: 4 Prozent
  • Knochen- und Gelenkkrankheiten: 4 Prozent

Der überwiegende Anteil der Blutkonserven findet also Einsatz bei bereits geplanten Operationen sowie bei Patienten, die an Blutkrankheiten wie etwa Leukämie (Blutkrebs) leiden.

Um diese Versorgung aufrecht halten zu können, müssen täglich zwischen 4.200 und 4.500 Blutspenden in den drei Bundesländern gespendet werden. Nur wenn diese Zahl auch erreicht wird, kann mit einer ausreichenden Versorgung der Patienten in den nächsten Tagen gerechnet werden. Weiter absinkende Vorräte führen bereits in wenigen Tagen zu einer Unterversorgung der Patienten, mit der Folge, dass Operationen verschoben werden müssen.

ReR – MedToday! möchte Ihnen, liebe Interessenten, helfen, ein Bewusstsein für das Wesen und die gesellschaftliche Bedeutung des Blutspendens zu entwickeln sowie den Abbau von Berührungsängsten, einen einfacheren Zugang zum Blutspenden zu vermitteln.
Eine anschauliche Erläuterung gibt Frau Dr. Christine Grubert vom Klinikum Dortmund via Podcast.

In Deutschland gilt seit 1998 das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (kurz: Transfusionsgesetz, Abkürzung TFG). Das TFG entstand in den 90er Jahren aus einer Debatte über die Notwendigkeit über die rechtliche Ausgestaltung des Blutspendewesens im Zuge der Infektion tausender Personen in Person durch HIV-verseuchte Bluttransfusionen.
Zweck dieses Gesetzes ist es, nach Maßgabe der Vorschriften zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen von Menschen und zur Anwendung von Blutprodukten für eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen zu sorgen.

Bis auf wenige Einschränkungen darf grundsätzlich jeder gesunde Mensch Blut spenden. Das eigentliche Blutspenden dauert je nach Spender in der Regel zwischen fünf und zehn Minuten. Durch die nötigen ärztlichen Untersuchungen vor der Spende und die Ruhephase nach der Spende sollte man zwischen 45 und 60 Minuten für die gesamte Prozedur einrechen. Auf übermäßige körperliche Anstrengungen sollte am Tag der Vollblutspende verzichtet werden, um den Körper nicht unnötig zu belasten.
Die beiden Hauptkriterien sind das Alter, dass für regelmäßige Spender zwischen 18 und 68 Jahren (Erstspender: 60 Jahre) liegen muss sowie eine gute gesundheitliche Verfassung, damit keine Risiken sowohl für den Blutspender als auch vor allem den Empfänger der Blutprodukte auftreten. Ein Mindestgewicht von 50 Kilogramm ist ebenfalls eine Voraussetzung.
Die Sicherheit aller beteiligten Personen steht diesbezüglich an erster Stelle, um negative Konsequenzen aus dem gesellschaftlich und medizinisch so wichtigen Prozess des Blutspendens bestmöglich auszuschließen.
Auf Grund der Sicherheitsaspekte gibt es eine ganze Reihe von Ausschlusskriterien, die zeitweilig oder dauerhaft das Blutspenden unmöglich macht. Von den vielfältigen Gründen für eine Rückstellung sind jedoch jeweils nur ein sehr geringer Anteil der Bevölkerung betroffen, sodass einer offenkundig gesunden Person selten bei der Zulassung zur Blutspende etwas im Weg steht.

Zwischen zwei (Voll-)Blutspenden ist ein Abstand von zwei Monaten bzw. acht Wochen einzuhalten. Frauen dürfen jedoch maximal vier mal pro Jahr Blut spenden, während Männer bei Einhaltung der Zwei-Monats-Frist insgesamt sechs Mal dürfen.
Bei jedem Besuch eines Blutspendeinstituts erhalten Blutspender vorab einen Fragebogen, der über Einschluss- und Ausschlusskriterien informiert. Darüber hinaus werden in der ärztlichen Untersuchung weitere Fragen gestellt, um etwaig vorhande Gründe für eine Rückstellung zu erörtern.

Blutspender, die auch nach dem Gespräch mit dem Arzt Zweifel an ihrer Spendefähigkeit haben, können den sogenannten Selbstausschluss wählen, um zu verhindern, dass die Blutspende zu einem Blutpräparat / Medikament weiterverarbeitet und verwendet wird. Dieser Selbstausschluss ist vollkommen anonym und bedeutet nicht, dass die Blutspende völlig nutzlos ist. Die Untersuchung des Blutes findet auf diesselbe Weise statt, wie wenn diese Option nicht gezogen wird. Bei Feststellung eines Ausschlussgrundes im Rahmen dieser Untersuchung werden die Blutspender schriftlich und diskret informiert.

Neben landesspezifischen gesetzlichen Kriterien (zum Beispiel in Deutschland festgelegt von der Landesärztekammer) können einzelne Blutspendedienste individuelle Gründe benennen, warum für eine Person die Blutspende dauerhaft nicht möglich ist.
Über die Zulassung zum Blutspender entscheidet ausschließlich der anwesende Arzt. Neben der Untersuchung ist es auch Aufgabe des Arztes, über das Wesen, die Bedeutung sowie mögliche Nebenwirkungen der Blutspende aufzuklären.

Zu den möglichen Gründen, warum eine Zulassung zur Blutspender verweigert werden muss, zählen etwa eine Auslandreise in Risikogebiete oder eine kürzliche Operation. Zu unterscheiden ist allgemein zwischen einer zeitweisen Rückstellung sowie einem dauerhaften Ausschluss vom Blutspenden.

Um gesundheitliche Risiken sowohl für den Spender als auch für den Empfänger zu vermeiden, existieren zahlreiche Kriterien, die einen dauerhaften Ausschluss vom Blutspenden zur Folge haben. Zahlreiche aktuelle oder vergangene Krankheiten können zu einem dauerhaften Ausschluss führen, da entweder die Blutspende für den Spender ein Gesundheitrisiko darstellt oder das Risiko für den Empfänger der Blutspende nicht akzeptabel wäre.
Unter anderem:

  • Hepatis B
  • Hepatitis C
  • Infektiöse Hepatitis (Gelbsucht)
  • HIV-Infektion
  • Frühere Erkrankung an Malaria oder Aufwachsen in einem Malaria-Risikogebiet (erste 5 Lebensjahre)
  • Erkrankung an Creutzfeld-Jakob
  • Erkrankung an Krebs

Bestimmte Personengruppen sind auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe von der Blutspende ausgeschlossen. Bei diesen Personen ist die statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung an Hepatis B/C oder HIV der gesamten (Risiko-)Gruppe ausschlaggebend, nicht das individuelle Risikopotenzial.
Dazu zählen unter anderem:

  • Personen mit oft wechselnden Sexualpartnern (insbesondere männliche und weibliche Prostituierte)
  • Homosexuelle Männer
  • Häftlinge
  • Drogen-, Medikamenten- und Alkoholabhängige

Hier sind lediglich die häufigsten Gründe für einen dauerhaften Ausschluss exemplarisch genannt. Genauere Informationen finden Sie auf dem Fragebogen, der bei jeder Blutspende ausgefüllt werden muss.
Bei Unsicherheiten sollte immer ein Arzt beim Blutspendedienst konsultiert werden, um sich Klarheit zu verschaffen.

Bei den auf Dauer begrenzten Rückstellungen handelt es sich um vorübergehende Risikopotenziale, die sich durch ein einmaliges Ereignis für Blutspender oder Empfänger ergeben. Die Sperrfristen können zwischen wenigen Tagen bis zu einigen Monaten betragen. Nach Ablauf der Frist können die Blutspender wieder regelmäßig zum Blutspenden erscheinen.
Die genannten Sperrfristen können ggf. nach Land und/oder Blutspendedienst abweichen.

Bei Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Tetanus (Impfung mit Tetagam) gilt eine Sperrfrist von vier Wochen, bei einer Hepatitis B-Impfung von einer Woche. Impfungen gegen Diphterie, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, Zeckenschutzimpfung), Grippeschutzimpfung, Hepatitis A, Polio und Tetanus (Impfung mit Tetanol) stellen keinen Grund für eine Rückstellung dar.
Dennoch sollten zwischen Impfung und Blutspende mindestens zwei Tage Abstand liegen, um Neben- und Wechselwirkungen auszuschließen.
Außerdem sollte sechs Monate nach Rückkehr (nicht nach Einreise) aus einem Malaria-Risikogebiet keine Blutspende erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Medikamente zur Malariaprophylaxe eingenommen wurden oder nicht.
Um das Risiko von Infektionskrankheiten wie mit dem HI-Virus zu vermindern, gilt bei neuen oder einmaligen Geschlechtspartnern eine Sperrfrist von sechs Monaten.
Zudem gelten folgende, temporäre Ausschlusskriterien für Blutspender:

  • Vier Monate: Piercing, Tätowierung, Branding, Ohrlochstechen oder vergleichbare Eingriffe
  • 14 Tage nach Absetzen der Antibiotika, jedoch mindestens vier Wochen nachdem die Symptome abgeklungen sind
  • Vier Wochen: Fieber, Durchfall
  • Zwischen einer Woche und mehreren Monaten, je nach Schwere des Eingriffs/der Operation, abhängig vom Ermessen des Arztes
  • Mindestens sechs Monate nach der Entbindung (Schwangerschaft)

Wer keine Probleme mit dem Spenden von Vollblut hat, kann sich bei den Blutspendediensten darüber informieren, ob er/sie auch als Plasmaspender oder Thrombozytenspender in Frage kommt.

Nach Beendigung des Spendevorgangs ist für den Blutspender die Arbeit erledigt. Die Frage, die sich viele Spender stellen: Was geschieht eigentlich im Anschluss an die Blutspende mit dem Vollblut bzw. den Blutbestandteilen und für welche Anwendungszwecke werden die Blutkonserven eingesetzt?

Das Vollblut wird direkt im Anschluss an die Blutspende mittels Zentrifugieren in die einzelnen Bestandteile getrennt, wobei durch das unterschiedliche Gewicht drei Phasen entstehen. Aus dem Vollblut werden im Wesentlichen drei verschiedene Arten von Blutpräpraten gewonnen: Erothrozytenkonzentrate, Frischplasmapräparate und Thrombozytenkonzentrate.
Bei der Vollblutspende wird aus einer leicht erreichbaren Vene (üblicherweise aus dem Ellenbogen) rund 500 ml Spenderblut entnommen und in einem Beutelsystem aufgenommen. Dieses Blut wird auch als Vollblut bezeichnet, da es im Gegensatz zu anderen Spendearten sämtliche Bestandteile des Blutes enthält.

Ein Spezialfall der Vollblutspende ist die sogenannte Eigenblutspende, deren Bekanntheitsgrad vor allem durch die jüngsten Diskussionen über Blutdoping im Hochleistungssport gestiegen ist.
Bei der unter medizinisch sinnvollen Aspekten durchgeführten Eigenblutspende wird dagegen im Vorfeld eines medizinischen Eingriffes ein- bis dreimal eigenes Blut entnommen, gelagert, und bei Bedarf eingesetzt.
Ist beispielsweise bei einer geplanten Operation ein hoher Blutverlust mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten, kann prophylaktisch bereits einige Wochen vor dem Eingriff Blut entnommen werden. Da die Haltbarkeit der Blutkonserven auf 42 Tage begrenzt ist, kann mit der Eigenblutvorsorge frühestens sechs Wochen vor der Operation begonnen werden.

Der große Vorteil gegenüber einer normalen Blutspende entsteht dadurch, dass es sich nicht um Fremdblut handelt. Somit ist eine optimale Verträglichkeit sichergestellt, so dass der Körper nach einer schweren Operation nicht noch mit weiteren Komplikationen durch die Bluttransfusion zu kämpfen hat.

Die Nabelschnurblutspende ist eine etwas andere Form der Blutspende.

Nach der Auftrennung des Vollblutes durch Zentrifugierung in die verschiedenen Bestandteile (Blutplasma, Erythrozyten, Leukozyten) wird das Spenderblut in einer eingehenden Untersuchung auf die Eignung überprüft. Falls dieses Blut durch dem Spender nicht bekannte (oder ggf. nicht genannte) Umstände als untauglich eingestuft wird, wird es vernichtet und der Blutspender schriftlich über die möglichen Ursachen informiert. Wird die Blutkonserve als geeignet eingestuft, werden aus den einzelnen Komponenten des Blutes unterschiedliche Blutpräparate hergestellt, die in einer Blutbank eingelagert werden.

Laut Definition ist Blut ein Gewebe, das aus Blutzellen und einer flüssigen Interzellularsubstanz, dem Blutplasma, besteht. Es erfüllt vielfältige Transport- und Regulationsfunktionen und erreicht über das Gefäßsystem nahezu alle Teile des Körpers. Das gesamte Blutvolumen (Gesamtblutmenge) eines Erwachsen beträgt cirka fünf bis sechs Liter. Die zellulären Bestandteile des Bluts machen dabei ungefähr 40-50 Prozent des Blutvolumens aus, der andere Teil wird vom Blutplasma gestellt. In der (Human-)Medizin gibt es zwei wichtige Blutgruppensysteme (AB0-System / Rhesus-System).
Hier können Sie weitere Daten zum Thema Blut abrufen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail an:  ReR-MedToday@Raitza.de . Gerne leiten wir Ihre Anfragen weiter oder nennen Ihnen regionale Blutspendedienste sowie Blutspendetermine.

Erfüllen Sie jetzt Ihre guten Vorsätze und gehen Sie zur Blutspende!

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